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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Platzregeln

Camp Easter Egg

Willkommen bei Camp Easter Egg.

Camp Easter Egg ist kein klassischer, vollständig erschlossener Standard-Campingplatz. Wir verstehen uns als naturnaher Abenteuerplatz mit einfachem Komfort, Freiheit, Dorfleben und echtem Outdoor-Erlebnis. Wer bei uns Urlaub macht, entscheidet sich bewusst für Natur, Eigenverantwortung und ein besonderes Umfeld.

Mit der Buchung, dem Betreten des Geländes oder der Nutzung unserer Einrichtungen akzeptierst du die folgenden Bedingungen.

1. Nutzung des Geländes

Die Nutzung des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Verantwortung.

Allen Hinweisen, Sicherheitsanweisungen und Weisungen des Betreibers ist unverzüglich Folge zu leisten.

2. Abenteuerplatz / Natürliche Gegebenheiten

Camp Easter Egg ist ein naturbelassener Abenteuerplatz.

Auf dem Gelände können insbesondere vorhanden sein:

  • unebene Wege

  • Wurzeln

  • Löcher

  • Sandflächen

  • Steine

  • Schlamm

  • rutschige Stellen

  • natürliche Hindernisse

  • eingeschränkte Beleuchtung

Jeder Gast ist verpflichtet, sich jederzeit vorsichtig, aufmerksam und den Gegebenheiten angepasst zu bewegen.

3. Pflicht zum Tragen von Schuhwerk

Auf dem gesamten Gelände ist aus Sicherheitsgründen festes oder stabiles Schuhwerk zu tragen.

Das Barfußlaufen, Laufen in ungeeignetem Schuhwerk oder leichtsinniges Verhalten erfolgt auf eigene Gefahr.

4. Pflicht zur Nutzung von Licht bei Dunkelheit

Nach Einbruch der Dunkelheit ist beim Bewegen auf dem Gelände eine Taschenlampe, Stirnlampe oder gleichwertige Lichtquelle zu verwenden.

Jeder Gast ist verpflichtet, nachts besondere Vorsicht walten zu lassen.

5. Bodenrisiken / Fremdkörper

Auf einem naturbelassenen Gelände können trotz regelmäßiger Kontrolle Gegenstände oder natürliche Hindernisse vorhanden sein, insbesondere:

  • Äste

  • Steine

  • Holzreste

  • Nägel

  • Glasscherben

  • Wurzeln

  • Unebenheiten

Jeder Gast ist verpflichtet, aufmerksam zu gehen und auf den Untergrund zu achten.

6. Bäume / Naturgefahren

Auf dem Gelände befinden sich Bäume.

Es kann trotz Kontrollen nicht ausgeschlossen werden, dass Äste, Zapfen oder sonstige natürliche Bestandteile herabfallen.

Bei Wind, Sturm oder starkem Regen ist besondere Vorsicht einzuhalten.

Der Aufenthalt unter Bäumen erfolgt auf eigene Verantwortung. Achtung unter den Kirschbäumen kann es zu Kirschwasserflecken (Verbungen des Fahrzeugs kommen) 

7. Hängematten / Reifen / Sitzmöglichkeiten

Die Nutzung aller Spiel-, Ruhe- und Aufenthaltsmöglichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Hängematten

  • Reifen-Schaukel

  • Sitze an Bäumen

  • improvisierte Naturspielbereiche

Maximal zulässige Belastung:

  • Hängematten: 80 kg

  • Reifen-Schaukel: 80 kg

Eine Überschreitung ist untersagt.

Vor jeder Nutzung ist der ordnungsgemäße Zustand selbst zu prüfen.

8. Kinder / Aufsichtspflicht

Kinder sind jederzeit durch Eltern oder Aufsichtspersonen aktiv und lückenlos zu beaufsichtigen.

Dies gilt besonders bei:

  • Feuerstellen

  • Hängematten

  • Reifen-Schaukel

  • Fahrzeugverkehr

  • Dunkelheit

  • Bäumen

  • unebenem Gelände

Eltern haften für ihre Kinder.

9. Feuer / Rauchen / Brandschutz

Rauchen ist ausschließlich am eigenen Stellplatz erlaubt.

Für Zeltgäste ist Rauchen ausschließlich im ausgewiesenen Raucherbereich erlaubt.

Zigarettenreste dürfen keinesfalls auf den Boden geworfen werden.

Offenes Feuer ist ausschließlich an freigegebenen Feuerstellen erlaubt.

Allen Brandschutzanweisungen ist Folge zu leisten.

Bei Trockenheit, Wind oder erhöhter Gefahr kann Feuer vollständig untersagt werden.

10. Dorfleben / Geräusche

Camp Easter Egg liegt in einem landwirtschaftlichen Dorfgebiet.

Ortsübliche Geräusche sind jederzeit möglich, insbesondere:

  • Musik (auch laut)

  • Hundegebell

  • Quads

  • Cross-Motorräder

  • Traktoren

  • Maschinen

  • Sirenen

  • Lüftungen 

  • Trockengeräte

  • Kettensägen

  • Rasenmäher 

  • usw.

Diese Umstände sind zu akzeptieren und stellen keinen Mangel dar.

11. Landwirtschaft

Zeitweise kann es zu Lärm, Staub, Maschinenverkehr oder Betrieb technischer Anlagen durch Landwirtschaft kommen.

Diese Umstände sind ortsüblich und zu akzeptieren.

Stromanschlüsse dürfen ausschließlich sachgerecht und mit geeigneten, technisch einwandfreien Geräten genutzt werden.

Beschädigte Kabel, unsichere Adapter, provisorische Installationen oder gefährliche Geräte sind verboten.

Jeder Camper, Wohnwagen- oder Caravan-Nutzer ist verpflichtet, sein Fahrzeug eigenverantwortlich ordnungsgemäß zu erden sowie alle elektrischen Anschlüsse vor Nutzung selbst auf sicheren Zustand zu prüfen.

Die Nutzung der Stromversorgung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Bei unsachgemäßer Nutzung, Sicherheitsrisiken oder Verstößen kann der Stromanschluss jederzeit gesperrt werden.

12. Strom / Technik

Der Stromanschluss ist ausschließlich für die übliche Campingnutzung vorgesehen, nicht für Heizgeräte oder Haushaltsgroßgeräte.

Stromanschlüsse dürfen nur sachgerecht und mit geeigneten, technisch einwandfreien Geräten genutzt werden.

Beschädigte Kabel, unsichere Adapter, provisorische Installationen oder gefährliche Geräte sind verboten.

Jeder Camper, Wohnwagen- oder Caravan-Nutzer ist verpflichtet, sein Fahrzeug eigenverantwortlich ordnungsgemäß anzuschließen, fachgerecht zu erden sowie alle elektrischen Anschlüsse vor Nutzung selbst auf sicheren Zustand zu prüfen.

Zur Vermeidung von Netzüberlastung, Stromausfällen und Brandgefahr ist der Betrieb stromintensiver Geräte ohne vorherige Zustimmung des Betreibers untersagt.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Elektroheizungen

  • Heizlüfter

  • Heizgeräte im Außenbereich

  • Waschmaschinen

  • Wäschetrockner

  • mobile Klimageräte

  • Kochplatten mit hoher Leistung

  • Wasserkocher hoher Leistung

  • sonstige Geräte mit hoher Dauerlast

Die Nutzung der Stromversorgung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Bei Überlastung, Sicherheitsrisiken oder Verstößen kann der Stromanschluss jederzeit unterbrochen oder gesperrt werden.

13. Sauberkeit

Sanitäranlagen, Gemeinschaftsflächen und Stellplätze sind sauber zu halten und ordentlich zu hinterlassen.

Den sanitären Einrichtungen ist besondere Sorgfalt und Rücksicht entgegenzubringen.

Duschen, Toiletten, Waschbereiche und sonstige gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen sind nach Benutzung sauber, hygienisch und in ordentlichem Zustand zu verlassen.

Beschädigungen oder starke Verunreinigungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

14. Müll

Jeder Gast ist verpflichtet, seinen gesamten Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

Für Aufenthalte unter 3 Tagen besteht die Pflicht, sämtlichen Müll vollständig wieder mitzunehmen.

Bei längeren Aufenthalten gelten die jeweils vor Ort bekanntgegebenen Entsorgungsregelungen.

Das Zurücklassen von Müll auf dem Gelände ist untersagt.

15. Haftung

Der Betreiber haftet ausschließlich im gesetzlichen Rahmen.

Für Schäden aufgrund Missachtung dieser Regeln, mangelnder Vorsicht, unsachgemäßer Nutzung oder eigenem Verhalten haftet der jeweilige Gast selbst.

16. Hausrecht

Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln oder diese Bedingungen kann jederzeit ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Eine Erstattung ist ausgeschlossen.

17. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen gültig.

18. Videoüberwachung / Sicherheitshinweis

Zur Wahrung des Hausrechts, zum Schutz des Eigentums, zur Sicherheit der Gäste sowie zur Aufklärung von Straftaten oder Schäden wird der Platz teilweise videoüberwacht.

Die Verarbeitung und Speicherung der Aufnahmen erfolgt datenschutzkonform nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Aufzeichnungen werden nur im erforderlichen Umfang gespeichert und ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

Mit Betreten des entsprechend gekennzeichneten Bereichs nimmt der Gast die Videoüberwachung zur Kenntnis.

Camp Easter Egg Sp. z o.o.
ul. Szałwiowa 71
62-064 Plewiska
Polen

Campingplatz:
Cieszyce 8
72-304 Brojce
Polen

E-Mail: campeasteregg@gmail.com
Telefon: +48 573 681 698

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